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2.5. Fahrausweise und Fahrpreise



Am 01. April 1999 startete der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).
Damit waren umfangreiche Veränderungen bei den Fahrausweisarten und Fahrpreisen verbunden.
Die folgenden Fahrausweisarten und Fahrpreise sind gültig ab 01. Januar 2011.

Fahrscheine werden in und in unterschieden.


Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)

Unter dem Begriff -Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)-, können Sie folgende Fahrausweise erwerben:
  1. Einzelfahrausweise
  2. Tageskarten
  3. Kleingruppen-Tageskarten
Zum Anfang

1. Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif
Einzelfahrausweis Regeltarif Einzelfahrausweis Ermäßigungstarif
Einzelfahrausweis Regeltarif im Vorverkauf Einzelfahrausweis Ermäßigungstarif im Vorverkauf
Einzelfahrausweise werden u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde ausgegeben. Einzelfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.

Fahrtunterbrechungen sind in Eberswalde innerhalb von 30 Minuten beliebig oft gestattet (siehe Aufdruck des Fahrscheindruckers oder Stempelaufdruck des Entwerters). Danach ist der Obus bzw. Bus unaufgefordert zuverlassen oder ein neuer Fahrausweis zu lösen bzw. zu entwerten.

Einzelfahrausweise im Ermäßigungstarif gelten nur für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif, die im Vorverkauf erworben wurden, sind bei Benutzung vom Fahrgast selbst durch die im Obus bzw. Bus installierten Entwerter zu entwerten oder entwerten zu lassen. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif können in Eberswalde im Vorverkauf in Form einer Mehrfahrtenkarte erworben werden. Die Mehrfahrtenkarten bestehen aus 3 Abschnitten zu je 2 Fahrtberechtigungen, also insgesamt aus 6 Fahrtberechtigungen. Mehrfahrtenkarten sind rabattiert und gelten nur zur Fahrt im Eberswalder Stadtverkehr mit Obussen bzw. Bussen der Barnimer Busgesellschaft mbH.

Mehrfahrtenkarte mit 6 Einzelfahrausweisen Regeltarif

Mehrfahrtenkarte mit 6 Einzelfahrausweisen Ermäßigungstarif


Die entwerteten Einzelfahrausweise und Einzelfahrausweise Ermäßigungstarif sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)!

2. Tageskarte und Tageskarte Ermäßigungstarif
Tageskarte Regeltarif Tageskarte Ermäßigungstarif
Tageskarten werden u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde ausgegeben. Tageskarten gelten während des aufgedruckten Tages bzw. ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages für eine beliebige Anzahl Fahrten innerhalb der angebenen Verbindung bzw. des angebenen Geltungsbereiches.

Tageskarten im Ermäßigungstarif gelten nur für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Tageskarten und Tageskarten Ermäßigungstarif, die im Vorverkauf erworben wurden, sind bei Benutzung vom Fahrgast selbst durch die im Obus installierten Entwerter zu entwerten oder entwerten zu lassen. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

Mit einer Tageskarte für den Stadtverkehr Eberswalde darf man also alle Buslinien der Barnimer Busgesellschaft mbH, also die Stadtverkehrslinien  861 ,  862 ,864 und 865 sowie die Regionalverkehrslinien 515, 883, 910, 912, 915, 916, 918, 919, 921, 922 und 923 innerhalb der Eberswalder Stadtgrenze benutzen.

Tageskarten und Tageskarten Ermäßigungstarif können in Eberswalde im Vorverkauf in Form einer Mehrfahrtenkarte erworben werden. Die Mehrfahrtenkarten bestehen aus 3 Abschnitten zu je 2 Tageskarten bzw. Tageskarten Ermäßigungstarif, also insgesamt aus 6 Tageskarten bzw. Tageskarten Ermäßigungstarif. Mehrfahrtenkarten sind rabattiert und gelten nur zur Fahrt im Eberswalder Stadtverkehr mit Obussen bzw. Bussen der Barnimer Busgesellschaft mbH.

Mehrfahrtenkarte mit 6 Tageskarten (Regeltarif)

Mehrfahrtenkarte mit 6 Tageskarten Ermäßigungstarif


Tageskarten und Tageskarten Ermäßigungstarif sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Zur Übersicht  der Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)!

3. Kleingruppen-Tageskarte
Kleingruppen-Tageskarte Kleingruppen-Tageskarte im Vorverkauf
Kleingruppen-Tageskarten werden ausgegeben, u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, im Vorverkauf und zur Entwertung bei Fahrtantritt bzw. im Fahrzeug und zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt.

Kleingruppen-Tageskarten gelten am aufgedruckten - bei zur Entwertung bei Fahrtantritt bestimmten Karten an dem durch Entwerteraufdruck aufgebrachten - Tag ganztägig und am Folgetag bis 03:00 Uhr für eine beliebige Anzahl Fahrten innerhalb des angegebenen Geltungsbereiches.

Kleingruppen-Tageskarten werden für gemeinsame Fahrten von max. 5 Personen ausgegeben.

Kleingruppen-Tageskarten, die der Entwertung bedürfen, sind vom Fahrgast selbst und sofort bei Fahrtantritt zu entwerten bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.

Entwertete Kleingruppen-Tageskarten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die längstens einen Tag gelten (Bartarif)!



Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)

Unter dem Begriff -Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)- können Sie folgende Fahrausweise erwerben:

  1. Monatskarten VBB-Umweltkarte
  2. 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte
  3. 9-Uhr-Karten
  4. Monatskarten und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler
  5. Mobilitätsticket Brandenburg
  6. Jahres- und Abonnementkarten
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1. Monatskarten VBB-Umweltkarte
Monatskarte VBB-Umweltkarte Monatskarte VBB-Umweltkarte im Vorverkauf Monatskarte VBB-Umweltkarte variabel
Die Monatskarten VBB-Umweltkarte werden an jedermann ausgegeben und sind übertragbar.

Monatskarten VBB-Umweltkarte werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind dann gleitend einen Monat gültig (variable Monatskarten). Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Monatskarten VBB-Umweltkarte können auch für den Kalendermonat, der auf der Karte, der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

Die Monatskarten VBB-Umweltkarte beinhalten die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren montags bis freitags ab 20:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag 03:00 Uhr, soweit dieser nicht selbst ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die Mitnahmeregelung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt.

Die Monatskarten VBB-Umweltkarte können auch als Abonnement- und Jahreskarten bezogen werden.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)!

2. 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte
7-Tage-Karte VBB-Umweltkarte 7-Tage-Karte VBB-Umweltkarte variabel
7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte werden an jedermann ausgegeben und sind übertragbar. Sie gelten innerhalb der auf ihnen angegebenen Flächenzonen für sieben aufeinanderfolgende Kalendertage. Ihre Gültigkeit beginnt am ersten aufgedruckten Kalendertag 00:00 Uhr und endet am siebenten Kalendertag um 24:00 Uhr.

Im Vorverkauf erworbene 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte für Orte mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, sind sofort bei Fahrtantritt der ersten Fahrt vom Fahrgast zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Die Gültigkeit endet am siebenten Kalendertag ab Entwertung um 24:00 Uhr.

Die 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte beinhalten die Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags ab 20:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet jeweils am Folgetag 03:00 Uhr, soweit dieser nicht selbst ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Gelten in den Ländern Berlin und Brandenburg unterschiedliche Feiertagsregelungen, so gilt die Mitnahmeregelung nur für das Land, in dem der gesetzliche Feiertag gilt.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)!

3. 9-Uhr-Karten
9-Uhr-Karte 9-Uhr-Karte im Vorverkauf 9-Uhr-Karte variabel
9-Uhr-Karten werden an jedermann ausgegeben und sind übertragbar. Sie gelten nur in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, und in den Tarifbereichen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam und deren Teilbereichen.

Sie gelten 9-Uhr-Karten werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31.Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

9-Uhr-Karten können auch für den Kalendermonat, der auf der Karte, der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 09:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

9-Uhr-Karten können auch als Abonnement- und Jahreskarten bezogen werden.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)!

4. Monatskarten und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler
Monatskarte für Auszubildende/Schüler Monatskarte für Auszubildende/Schüler im Vorverkauf Monatskarte für Auszubildende/Schüler variabel
7-Tage-Karte für Auszubildende/Schüler 7-Tage-Karte für Auszubildende/Schüler variabel
Vorderseite der VBB-Kundenkarte Rückseite der VBB-Kundenkarte
Monatskarten und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler sind persönliche Zeitkarten. Sie sind nicht übertragbar.

Monatskarten für Auszubildende/Schüler werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Monatskarten für Auszubildende/Schüler können auch für den Kalendermonat, der auf der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler gelten für sieben aufeinander folgende Kalendertage. Ihre Gültigkeit beginnt am ersten aufgedruckten Kalendertag 00:00 Uhr und endet am siebenten Kalendertag um 24:00 Uhr.

7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler gelten nur für die Flächenzonen des Landes Brandenburg.

Persönliche Zeitkarten bestehen aus einer VBB-Kundenkarte mit dazugehöriger Wertmarke bzw. dazugehörigem Wertabschnitt, Lichtbild und einer Gültigkeitsbefristung.

Zur Ausstellung einer VBB-Kundenkarte ist der Nachweis der Berechtigung zu erbringen.

Sie sind nur gültig, wenn die VBB-Kundenkarte mit Vor- und Zunamen versehen ist und die Nummer der VBB-Kundenkarte vom Inhaber in das vorgesehene Feld des Wertabschnitts eingetragen wurde. Bei Abonnements ist die Vertragsnummer von der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt auf die Kundenkarte vom Inhaber zu übertragen.

Persönliche Zeitkarten werden zu dem auf der VBB-Kundenkarte angegebenen Zeitpunkt ungültig. Sie verlieren darüber hinaus ihre Gültigkeit mit Ablauf desjenigen Monats, in dem die Voraussetzungen, unter denen sie gewährt wurden, nicht mehr erfüllt sind.

VBB-Kundenkarten dürfen nicht einlaminiert und verändert werden. Abgenutzte, zerrissene, beschädigte oder verlorene VBB-Kundenkarten für persönliche Zeitkarten werden in den besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen erneuert.

Monatskarten für Auszubildende/Schüler und ggf. 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler erhalten:

a) schulpflichtige Personen bis einschließlich 14 Jahre

b) ab 15 Jahre

(1) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen.

(2) Personen, die private Schulen (Ersatzschulen, Ergänzungsschulen) oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen und Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;

(3) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;

(4) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;

(5) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;

(6) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluß an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;

(7) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten;

(8) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienstes.

Die Institutionen, die zu den vorgenannten Ausbildungsstätten rechnen, bestimmen die zuständigen Verwaltungsstellen des Landes Berlin und des Landes Brandenburg.

Berufstätige, Berufspraktikanten und Personen, die Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, sowie Personen, die sich in einem Referendariat befinden, erhalten keine Zeitkarten für Auszubildende / Schüler. Dies gilt auch für Personen, die Lehrgänge, Nachhilfekurse oder Sprachenschulen besuchen.

Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der Bildungseinrichtung. Im Antrag hat in den Fällen des Absatzes b) Ziffern (1) bis (7) die Ausbildungsstätte oder der Auszubildende, in den Fällen des Absatzes b) Ziffer (8) der Träger der jeweiligen sozialen Dienste zu bestätigen, dass die jeweils zutreffende Voraussetzung gegeben ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 30 Tage sein.

Die Auszubildenden haben neben der Bescheinigung ihren Ausbildungsvertrag, gegebenenfalls mit Nachträgen, sowie ein Personaldokument beim Verkehrsunternehmen vorzulegen.

Die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Monatskarten für Auszubildende/Schüler und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler wird längstens für ein Jahr nach Ausstellung der Bescheinigung gewährt und kann von der fristgerechten Abgabe und einem ordnungsgemäßen Ausfüllen besonderer Erhebungsunterlagen abhängig gemacht werden, sofern die Erhebung das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Grundlage hat.

Studenten müssen den Studentenausweis mit gültigem Semesterstempel oder die gültige Semesterkarte vorlegen. Für jedes Semester ist die Monatskarte für Auszubildende/Schüler neu zu beantragen.

Für die Ausgabe der Monatskarten für Auszubildende/Schüler als Jahres-und Abonnementkarten gelten besondere Bestimmungen.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)

5. Mobilitätsticket Brandenburg
Anspruchsberechtigung für Mobilitätsticket Wertabschnitt für Mobilitätsticket
Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Zeitkarte, die zu einem bis zu 50 % ermäßigten Preis ausgegeben wird. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird ausschließlich als Monatskarte, u.a. in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, ausgegeben.

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg. Das Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für verschiedene Tarifstufen erworben werden. Innerhalb des Geltungsbereiches können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt werden. Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt nicht für Fahrten nach Berlin.

Anspruch auf das Mobilitätsticket haben

· Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einschließlich Sozialgeld
· Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII einschließlich Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
· Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
· Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften.

Das Mobilitätsticket Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung für das Mobilitätsticket Brandenburg, die Ausgabe der VBB-Kundenkarte und das Aufbringen des Lichtbildes erfolgt durch die jeweilige Leistungsstelle in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg.

Wertabschnitte können nur von dem o. g. Berechtigtenkreis nach erfolgter Bestätigung der Berechtigung innerhalb des Geltungszeitraumes auf der VBB-Kundenkarte erworben werden. Die Wertabschnitte sind nur gültig, wenn die Nummer der VBB-Kundenkarte in das vorgesehene Feld des Wertabschnittes eingetragen wurde. Beim Wegfall der Berechtigung zum Erwerb der Mobilitätskarte Brandenburg ist die VBB-Kundenkarte an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Das Mobilitätsticket Brandenburg wird mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Es gilt bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt für eine beliebige Anzahl von Fahrten innerhalb des angege- benen Geltungsbereiches. Das Mobilitätsticket Brandenburg ist nicht übertragbar. Es wird nicht im Abonnement und als Jahreskarte ausgegeben. Nutzer des Mobilitätstickets Brandenburg können einen Hund unentgeltlich mitnehmen.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten!

6. Jahres- und Abonnementkarten

Hier nun drei Beispiele für Jahres- und Abonnementkarten:

VBB-Umwelt-Jahreskarte bei Einmalzahlung

Monatswertabschnitte der VBB-Umwelt-Jahreskarte im Abonnement

Monatswertabschnitte der 9:00 Uhr-Jahreskarte bei Einmalzahlung


Im Gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) werden die nachstehend aufgeführten Jahres- und Abonnementkarten ausgegeben. Jahreskarten werden unterschieden in übertragbare und persönliche Jahreskarten sowie in übertragbare und persönliche Abonnementkarten.

Sie bestehen aus zwölf monatlichen Wertabschnitten, auf denen der jeweilige Kalendermonat mit Monat und Jahr bezeichnet ist. Ein Wertabschnitt gilt jeweils vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats 24:00 Uhr.

Bei persönlichen Jahreskarten ist zusätzlich eine VBB-Kundenkarte mit Lichtbild und ggf. Gültigkeitsbefristung erforderlich.
  1. Übertragbare Jahreskarten

    VBB-Umweltkarten werden als übertragbare Jahreskarten angeboten. Darüber hinaus werden in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, die 9-Uhr-Karten als übertragbare Jahreskarten angeboten.

  2. Persönliche Jahreskarten

    Monatskarten für Auszubildende/Schüler werden als persönliche Jahreskarten angeboten.

  3. Übertragbare Abonnementkarten

    VBB-Umweltkarten werden als übertragbare Abonnementkarten angeboten. Darüber hinaus werden in Orten mit Stadtlinienverkehr, also auch in Eberswalde, die 9-Uhr-Karten als übertragbare Abonnementkarten angeboten.

  4. Persönliche Abonnementkarten

    Monatskarten für Auszubildende/Schüler werden als persönliche Abonnementkarten angeboten.

Für Jahres- und Abonnementkarten gelten weitere Bedingungen, insbesondere für Generell fahren Sie mit Jahres- und Abonnementkarten preisgünstiger. Wenn Sie ein Abonnement abschließen, bezahlen Sie den Fahrpreis für 10 Monate und können 12 Monate Fahren. Bei Einmalzahlung zahlen Sie sogar nur für 9,7 Monate und können 12 Monate fahren.
Zur Übersicht der Fahrausweise, die länger als einen Tag gelten (Zeitkartentarif)!



Letztmalig am 01. Januar 2011 führte die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH eine Tarifanpassung durch.

Hier nun eine Übersicht der ab 01.01.2011 gültigen Fahrpreise für den Stadtverkehr Eberswalde :

FahrscheineRegeltarifErmäßigt
Einzelfahrscheine1.30 € 1.00 € 
Mehrfahrtenkarte für Einzelfahrscheine
(6 Einzelfahrscheine)
7.00 €
(pro Fahrt ∼ 1.17 €)
5.00 €
(pro Fahrt ∼ 0.83 €)
Tageskarte2.90 € 2.20 € 
Mehrfahrtenkarte für Tageskarten
(6 Tageskarten)
16.00 €
(pro Tageskarte ∼ 2.67 €)
11.00 €
(pro Tageskarte ∼ 1.83 €)
Kleingruppen-Tageskarte (max. 5 Personen)6.70 €-
Monatskarte VBB-Umweltkarte30.00 €22.50 € 
7-Tages-Karte9.80 €7.20 €
9.00 Uhr-Karte25.30 €-
Jahreskarte VBB-Umweltkarte bei Abonnement300.00 €225.00 €
Jahreskarte VBB-Umweltkarte bei Einmalzahlung291.00 €218.30 €
Jahreskarte 9-Uhr-Karte bei Abonnement253.00 €-
Jahreskarte 9-Uhr-Karte bei Einmalzahlung245.50 €-
Mobilitätsticket Brandenburg
für die Stadt Eberswalde
15.00 €-

Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können unentgeltlich mitnehmen.

Für Hunde muss ein ermäßigter Einzelfahrschein erworben werden, wenn der Fahrgast mit einem Einzelfahrschein unterwegs ist. Kostenlos bleibt die Mitnahme eines Hundes für Zeitkarteninhaber. Dazu gehören Monatskarten, Abonnement- und Jahreskarten und Schwerbehindertenausweise und dem dazugehörigen Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke. Auch mit Tageskarten oder Kleingruppen-Tageskarten kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Kostenlos mitgenommen werden auch kleine Hunde in geeigneten Behältnissen.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.

Werden von einem Fahrgast mehrere Hunde mitgenommen, ist für den zweiten und ggf. jeden weiteren Hund ein Einzelfahrschein des Ermäßigungstarifes oder eine Tageskarte des Ermäßigungstarifes zu lösen und ggf. zu entwerten.

Unentgeltlich befördert werden: Fahrausweise für den Obus sind beim allen Busfahrern (außer BVG) und in den jeweiligen Vorverkaufsstellen im Einzugsbereich der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) zu erhalten.

Andererseits können Sie bei den Obus-Fahrern Fahrausweise für alle Verkehrsmittel, der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (also Obus, Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Regional- und Regional-Express-Züge der Deutschen Bahn AG und der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH usw.) und für alle Fahrziele innerhalb des gesamten Geltungsbereiches der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und einigen bestimmten, außerhalb des VBB-Tarifgebiets liegenden, Orten in der Republik Polen erwerben.

Jeder Fahrgast sollte sich vor Fahrtantritt über die Beförderungsbedingungen informieren. Ausführliche Informationen über die Beförderungsbedingungen kann man den Aushängen in den Bussen und an den Standkassen entnehmen.

Weitere Informationen über zusätzliche und gesonderte Regelungen und Bestimmungen sind im gültigen VBB-Tarif (Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen) enthalten.

Werter Besucher dieser Internetseiten, ich wünsche Ihnen viel "Spaß" bei der Auswahl des richtigen Fahrausweises.
Aber bitte wählen Sie auch! Sie können Geld sparen.